Beispiele kinderfreundlicher Wohnumfelder
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Sicher und selbstständig erreichbar

Kinder müssen die Spielbereiche im Siedlungsaussenraum selbständig und gefahrlos erreichen sowie nutzen können.

 

Kinder müssen die Spielbereiche im Siedlungsaussenraum selbständig und gefahrlos erreichen sowie nutzen können.

 
 

Wenn Kinder selbständig draussen spielen und Wege zurücklegen können, entlastet dies die Eltern und lässt den Kindern mehr Gelegenheit für Bewegung und Interaktion. Voraussetzung ist eine kindergerechte Planung der Wege und der Bedienelemente. Zwischen Spielbereich und Haustüre darf keine unübersichtliche, befahrene Strasse liegen. Ideal sind verkehrsfreie Innenhöfe.

Selbständig erreichbar

Kinder sollen ab einem bestimmten Alter die Spiel- und Begegnungsbereiche im Siedlungsaussenraum selbständig erreichen können. Dies können sie jedoch nur, wenn sie nicht durch gefährliche Wegabschnitte oder bauliche Gegebenheiten daran gehindert werden: Klingeln, Lichtschalter und Türgriffe müssen für Kinder erreichbar angebracht und leicht zu bedienen sind. Zudem müssen kinderfreundliche Wohnumfelder autofreie und verkehrsarme Bereiche aufweisen. Kinder, die von ihren Eltern ständig begleitet werden müssen, weil der Strassenverkehr es nicht anders zulässt, entwickeln tendenziell motorische und soziale Defizite.

 
 
 
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Orientierung

Kinder finden sich in ihrer Umgebung über markante Punkte zurecht. Sie orientieren sich beispielsweise an Spielbereichen, auffallenden Hausecken oder Orten, die mit Erlebnissen verknüpft sind. Erst mit zunehmendem Alter beziehen Kinder Wege und Strassenverläufe in ihre Orientierung mit ein. Bei der Planung von grossen Wohnanlagen ist darauf zu achten, dass Orientierungspunkte in ausreichender Zahl vorhanden sind. Beispielsweise durch farblich unterschiedlich gestaltete Treppenhäuser und Stockwerke und durch einen differenziert gestalteten Siedlungsaussenraum. 

 
 
 
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Sicherheit

Kinder können nur sicher spielen, wenn es im Wohnumfeld verkehrsfreie Bereiche, wie Innenhöfe und nicht befahrbare Wegabschnitte gibt. Alle Spielgeräte sind nach der Spielplatznorm SN/EN 1176 zu errichten und entsprechend zu warten. Um Unfälle zu verhindern, ist es notwendig, alle Gefahren, die von Kindern nicht klar erkannt werden können, zu entschärfen. So können Kinder die Gefahr, von einem Baum herunterzufallen, abschätzen. Die Gefahr, die von defekten Spielgeräten, vorstehenden Kanten und Fangstellen ausgeht, ist jedoch für Kinder schlecht erkennbar. Regelmässige Kontrollen und Wartungen sind somit unerlässlich.

Barrierefreiheit

Kinder und Erwachsene im Rollstuhl sollte der Zugang zu Teilbereichen eines Spielplatzes ermöglicht werden. Damit ist auch der Zugang mit dem Kinderwagen gewährleistet. 

 
 
 
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